Ab Sonntag fliegen wir wieder auf unserem Platz. Die neue Regelung gibt das her.
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/171/baymbl-2021-171.pdf
§ 10
Sport
(1) 1Die Sportausübung ist wie folgt zulässig:
1.in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;
2.in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
3.in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Unser Landkreis liegt aktuell zwischen 50 und 100. Also fliegen wir wieder.
Bitte die Kontaktbeschränkungen einhalten:
2. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 liegt, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird,
Also in mehren Gruppen zu zweit auf dem Platz zusammen stehen. Das Grundstück ist ja groß genug.