Auf dem Stammtisch kam die Frage auf, benötige ich den neuen Kenntnisnachweis um auf unserem Fluggelände fliegen zu können?
Die Antwort ist wie üblich kompliziert.
Wer Modelle mit einem Abfluggewicht von unter 2kg und nicht höher als 120m fliegt, benötigt keinen Kenntnisnachweis.
Wer Modelle über 2kg und höher fliegen will (bei uns max. 762m), benötigt den neuen Kenntnisnachweis.
Das trifft auch für diejenigen zu, die z.B. wegen eines PPL-A oder Gleitschirmschein o.ä. bisher davon befreit waren.
Da der Kenntnisnachweis im Rahmen der DMFV-Regelungen gemacht wird, gelten diese Regelungen auch außerhalb unseres Modellfluggeländes.
Die Regelungen dazu findet man beim DMFV.
Zitat:
„Unabhängig davon, ob es sich um ein Flächen-, Helikopter-, Gleitschirmflieger-, Fallschirmspringer- oder Raketenmodell, einen Modellballon oder einen Multicopter handelt, ist gemäß § 21f Abs. 2 LuftVO für das Steuern eines Flugmodells mit mehr als 2 Kilogramm Startmasse ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben. Das Gleiche gilt entsprechend der Betriebsgenehmigung des LBA auch für den Betrieb von Flugmodellen in einer Höhe von mehr als 120 m über Grund. Die Pflicht zur Absolvierung eines Kenntnisnachweises besteht für den Betrieb von Flugmodellen auf und außerhalb von Modellfluggeländen.“
Hier geht es zum neuen Kenntnisnachweis.
Der alte Kenntnisnachweis gilt bis zum Ablaufdatum weiter. Es ist aber vernünftig diesen rechtzeitig zu verlängern.
Der Kenntnisnachweis gilt nur im Inland.
Um z.B. in Österreich fliegen zu können, benötigt man den Kompetenznachweis A1/A3.