Momentan sorgt das Thema Einbindung von Google Fonts auf Webseiten für Aufregung.
Abmahnanwälte versuchen sich dabei eine goldene Nase zu verdienen.
Hintergrund ist, dass mit dem Aufruf solcher Webseiten und dem Laden der Google Schriftarten die Internet-Adresse in die USA übermittelt wird. Das ist aus Sicht der DSGVO unzulässig.
Betroffene Anwälte im Netz gehen inzwischen gegen die rechtsmissbräuchliche Abmahnwelle vor. Sie raten auch dazu die Abmahnungen zu ignorieren.
Mit einem PlugIn in WordPress ist das Thema aber einfach abzustellen.
Um kein Risiko für den Verein einzugehen, habe ich unsere Website noch mal überprüft. Alles in Ordnung.