Herbert hat einen Link von der Handwerkskammer bekommen, der zum LBA führt und bei dem die Änderungen für die Drohnenflieger gut beschrieben sind.
Auch wir werden in der nächsten Zeit Änderungen unterliegen.
Zum Beispiel werden wir im Laufe des Frühjahres eine eID für unsere Modelle bekommen. Die ist dann irgendwo, irgendwie am Modell anzubringen. Die feuerfesten Namensschilder können wir dann wieder abnehmen. Die eID kann auch mit „Filzstift“ irgendwo hingeschrieben werden.
Weitere Änderungen werden wir erst mal nicht bekommen. Nur wer außerhalb des Platzes fliegen möchte, wird 2022 betroffen sein.
Die Situation in Österreich hat sich für Hangflieger verändert. Da besteht aber noch Klärungsbedarf wie das z.B. auf der Gerlitzen gehandhabt wird. Wer Zeit und Lust hat, kann sich hier oder hier (PDF) reinlesen.
Hinweis: Die künftigen Regelungen in Deutschland werden anders sein und sind nach jetziger Planung Verbandsabhängig.